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   BGH, 30.04.2008 - 2 StR 82/08   

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https://dejure.org/2008,11884
BGH, 30.04.2008 - 2 StR 82/08 (https://dejure.org/2008,11884)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2008 - 2 StR 82/08 (https://dejure.org/2008,11884)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2008 - 2 StR 82/08 (https://dejure.org/2008,11884)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Erheblichkeit eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten; Rückschlüsse aus der Flucht eines Angeklagten auf das Tatortgeschehen

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2 § 261
    Rüge der Aktenwidrigkeit des Urteils; Beweiswürdigung bei Flucht des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - 2 StR 82/08
    Ergibt sich der Widerspruch nicht aus dem Urteil selbst, so läuft die Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 2 StPO vielmehr auf die unzulässige Rüge der Aktenwidrigkeit hinaus (vgl. BGH NStZ 1995, 27, 28).
  • BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (zulässiges Verteidigungsverhalten; Lüge;

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - 2 StR 82/08
    Denn auch ein Unschuldiger kann sich einem Strafverfahren mit einem für ihn ungewissen Ausgang entziehen wollen, weshalb die Flucht eines Angeklagten regelmäßig keinen tragfähigen Schluss darauf zulässt, was sich wirklich ereignet hat (vgl. Senat BGH NStZ-RR 2008, 147).
  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - 2 StR 82/08
    Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH revisionsrechtlich unerheblich, wenn sie sich nicht aus dem Urteil selbst ergeben (BGH NStZ 1992, 506).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92

    Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - 2 StR 82/08
    Der Widerspruch zu Bekundungen eines Zeugen im Ermittlungsverfahren kann aber durch seine Aussage in der Hauptverhandlung oder durch sonstige Beweismittel so zweifelsfrei gelöst sein, dass kein Anlass für seine Darlegung in den Urteilsgründen mehr bestand (vgl. BGH StV 1992, 550).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22

    Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e.

    Vor dem Hintergrund, dass der Tatrichter selbst nach einfachrechtlicher Betrachtungsweise nur die zum Zeitpunkt der Urteilsfällung wesentlichen beweiserheblichen Umstände in den Urteilsgründen erörtern muss (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 StR 82/08 - juris Rn. 6; Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02 - juris Rn. 26; Beschluss vom 25. Januar 1991 - 2 StR 409/90 - juris Rn. 2), ist - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl der im Übrigen vernommenen Zeugen - vom Beschwerdeführer nicht hinreichend dargelegt, dass sich durch die unterlassene Wiedergabe und Würdigung einer einzelnen Zeugenaussage in den Urteilsgründen aufdrängt, dass deswegen die angegriffenen Entscheidungen auf sachfremden Erwägungen beruhen und bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken offensichtlich unhaltbar sind.
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